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VG Dresden, 29.07.2010 - 5 L 291/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung einer Mittelschule wegen geringer Neuanmeldungen für das fünfte Schuljahr und fehlender postiverer Zukunftsprognose
Kurzfassungen/Presse
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Freistaat Sachsen unterliegt im Streit um die Teilaufhebung der Mittelschule Kreischa
Verfahrensgang
- VG Dresden, 29.07.2010 - 5 L 291/10
- OVG Sachsen, 01.12.2010 - 2 B 244/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.02.2006 - 6 P 4.05
Dienststelle; Auflösung; Aufhebung; Schule; Grundschule; Schulnetzplanung; …
Auszug aus VG Dresden, 29.07.2010 - 5 L 291/10
Die Befugnis zur Aufhebung bzw. Teilaufhebung einer Schule steht trotz des Wortlauts ("kann") nicht im Ermessen der obersten Schulaufsichtsbehörde, der nach vorheriger Prüfung durch den Schulträger gemäß § 24 Abs. 3 Sätze 1 und 2 SchulG die Verantwortung für den Fortbestand oder die Aufhebung einer öffentlichen Schule im Einzelfall maßgeblich obliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.2.2006, 6 P 4/05 , SächsVBl 2007, 10; [...]). - OVG Sachsen, 26.08.2005 - 2 BS 219/05
Auszug aus VG Dresden, 29.07.2010 - 5 L 291/10
Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzustufen, ist die Entscheidung im Rahmen einer eigenen Ermessensentscheidung des Gerichts unter Berücksichtigung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund einer Folgen- und Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen der Antragstellerin an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26.6.2000, 2 BS 117/00; VG Dresden, Beschl. v. 18.6.2004, 5 K 1331/04, [...]; SächsOVG, Beschl. v. 26.8.2005, 2 BS 219/05 ). - OVG Sachsen, 26.06.2000 - 2 BS 117/00
Auszug aus VG Dresden, 29.07.2010 - 5 L 291/10
Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzustufen, ist die Entscheidung im Rahmen einer eigenen Ermessensentscheidung des Gerichts unter Berücksichtigung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund einer Folgen- und Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen der Antragstellerin an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26.6.2000, 2 BS 117/00; VG Dresden, Beschl. v. 18.6.2004, 5 K 1331/04, [...]; SächsOVG, Beschl. v. 26.8.2005, 2 BS 219/05 ). - VG Dresden, 18.06.2004 - 5 K 1331/04
Auszug aus VG Dresden, 29.07.2010 - 5 L 291/10
Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzustufen, ist die Entscheidung im Rahmen einer eigenen Ermessensentscheidung des Gerichts unter Berücksichtigung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund einer Folgen- und Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen der Antragstellerin an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26.6.2000, 2 BS 117/00; VG Dresden, Beschl. v. 18.6.2004, 5 K 1331/04, [...]; SächsOVG, Beschl. v. 26.8.2005, 2 BS 219/05 ). - BVerwG, 07.01.1992 - 6 B 32.91
Schulschließung (Schulauflösung) - als planerische Schulorganisationsmaßnahme und …
Auszug aus VG Dresden, 29.07.2010 - 5 L 291/10
Bei der Prüfung des öffentlichen Bedürfnisses zur Einrichtung einer einzelnen Klassenstufe bzw. zur Fortführung einer öffentlichen Schule sind unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen an die Ausgestaltung der jeweiligen Schulart und der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Schulwesens grundsätzlich alle entscheidungserheblichen Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu würdigen und gerecht abzuwägen ( BVerwG, Beschl. v. 7.1.1992, 6 B 32.91 , [...], NVwZ 1992, 1202 ; SächsOVG, Beschl. v. 10.5.1996, 2 S 253/96).
- OVG Sachsen, 01.12.2010 - 2 B 244/10
Mittelschule, öffentliches Bedürfnis, Schulweg, besondere pädagogische Gründe
Ausfertigung Az.: 2 B 244/10 5 L 291/10.Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 29. Juli 2010 - 5 L 291/10 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.